Förderung von Photovoltaikanlagen 2012

Die Förderung von Photovoltaikanlagen im Jahr 2012 erfolgt analog zu den Vorjahren entweder durch Investitionszuschüsse im Rahmen des Klima- und Energiefonds (KLIEN) für Anlagen bis zu einer förderbaren Leistung bis max. 5 kWPeak oder für Anlagen ab 5 kWPeak durch  Einspeisetarife im Rahmen des Ökostromgesetzes.

Unabhängig von der Förderung muss für PV Anlagen immer der „Antrag  auf Anerkennung als Ökostromanlage“ gestellt werden. Details dazu siehe am Ende dieser Seite.  

 

Förderung im Rahmen des Klima- und Energiefonds (KLIEN)

Von Privatpersonen investierte und auf Wohnhäusern errichtete Anlagen bis zu einer förderbaren Anlagengröße von maximal 5 kWPeak werden im Rahmen des KLIEN durch Investitionszuschüsse gefördert. Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Anlagengröße, gefördert werden aber maximal 5 kWPeak. Seitens des Landes wird 2012 ein TOP UP in Höhe von € 300 pro kWPeak für maximal 5 kWPeak gewährt.

Aufstockung der Landesmittel

Für die PV - Förderaktion 2012 des Klima- und Energiefonds  haben sich in Vorarlberg insgesamt rund 3.100 Förderwerber bei der Abwicklungsstelle (Kommunalkredit Public Consulting - KPC) für eine Förderung registriert. Davon haben 1.401 Förderwerber das Antragsprozedere vollständig abgeschlossen (Abschluss Schritt 2). Rund 290 Anlagen haben bereits eine Förderzugsage erhalten.
Die Vorarlberger Landesregierung hat nun beschlossen, dass alle Förderwerber, die bei der diesjährigen Förderaktion des KLIEN einen Antrag gestellt haben, die Landesförderung in Höhe von € 300 pro kWPeak für maximal 5 kWPeak erhalten können.

 
Vorgehensweise für den Erhalt der Landesmittel

Förderwerber die das Antragsprozedere vollständig abgeschlossen haben (Abschluss Schritt 2) erhalten noch im Oktober den Fördervertrag und weitere für die Abwicklung erforderlichen Unterlagen per E-Mail. Die Förderwerber haben dann bis 30.11.2012 Zeit den Fördervertrag anzunehmen (Zurückschicken der beigelegten Annahmeerklärung).

Förderwerber die sich nur registriert, das Antragsprozedere aber nicht vollständig abgeschlossen haben (Abschluss Schritt 1) setzen sich bis 30.11.2012 für die Vervollständigung der Antragsunterlagen mit der Abwicklungsstelle (Kommunalkredit Public Consulting - KPC) unter Tel.: 01-31 6 31 – 730 oder pv@kommunalkredit.at in Verbindung.
Sobald die  Antragsunterlagen vollständig bei der Abwicklungsstelle vorliegen, erhalten die Förderwerber den Fördervertrag und weitere für die Abwicklung erforderlichen Unterlagen. Die Förderwerber haben dann bis 31.12.2012 Zeit den Fördervertrag anzunehmen (Zurückschicken der beigelegten Annahmeerklärung).

Die gesamte Abwicklung erfolgt wie bisher durch die Kommunalkredit KPC. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die PV Hotline der Kommunalkredit KPC (Tel.: T: +43 (1) 31 6 31-730).

Förderung im Rahmen des Ökostromgesetzes für Anlagen größer 5 kWPeak
 
Anlagen über 5 kWPeak werden bundesweit im Rahmen des Ökostromgesetzes auf Basis verordneter Einspeisetarife gefördert. Die Laufzeit beträgt 13 Jahre. Die Tarife sind in der derzeit gültigen Ökostromeinspeiseverordnung 2012 festgelegt. Die Auszahlung der Tarife erfolgt durch die Ökostrommanagement AG (oem-ag).
  
Eine Vorgehensweise für den Vertragsabschluss mit der oem-ag finden Sie auf deren Homepage.  Für Fragen zur Förderung im Rahmen des Ökostromgesetztes wenden Sie sich bitte direkt an die oem-ag (e-mail: Info@oem-ag.at; . Tel.: +43 5 787 66-20).

Zur Förderung im Rahmen des Ökostromgesetzes ist für Photovoltaik derzeit ein bestimmtes Kontingent vorgesehen. Das noch verfügbare Kontingentvolumen ist auf der Homepage der oem-ag einsehbar. 

Erst nach Erhalt des Einspeisevertrages mit der oem-ag besteht ein Rechtsanspruch auf den verordneten Tarif.

Anerkennung als Ökostromanlage

Die Anerkennung als Ökostromanlage ist unabhängig von der Förderung für jede Photovoltaikanlage erforderlich. Bei Anlagen die im Rahmen des KLIEN gefördert werden, ist der Bescheid „Anerkennung als Ökostromanlage“ bei der Antragsstellung noch nicht erforderlich. Bei Auszahlung der Fördermittel muss der Bescheid vorliegen. Bei einer Förderung im Rahmen des Ökostromgesetztes ist der Bescheid „Anerkennung als Ökostromanlage“ Voraussetzung für den Vertragsabschluss mit der oem-ag.

Zuständig für die Anerkennung als Ökostromanlage ist die Abteilung VIb Wirtschaftsrecht beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (e-mail: wirtschaftsrecht@vorarlberg,at; Tel. 05574/511/26205). Folgende Unterlagen sind erforderlich:

1. Alle für den Bau und Betrieb und Betrieb der Anlage erforderlichen Bescheide und Genehmigungen. In der Regel sind das:

  • der Baubescheid bzw Bauanzeige. Zuständig ist die jeweilige Gemeinde
  • bei Anlagen ab 25 kWPeak die elektrizitätswirtschaftliche Bewilligung. Zuständig ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.

2. Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage stellen. (Formular: „Photovoltaikanlagen – Antrag auf Anerkennung“). Beizulegen ist der Baubescheid bzw. die Bauanzeige für die Anlage bzw. bei Anlagen ab 25 kWPeak die elektrizitätswirtschaftliche Bewilligung.