Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen in Vorarlberg:

Zusatzförderung von Photovoltaik-Anlage

Das Land Vorarlberg gewährt 2012 eine Zusatzförderung in Höhe von 300 €/kWp. 
Förderungsvoraussetzung ist die Förderzusage des Klima- und Energiefonds. 

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, die überwiegend der Versorgung privater Wohngebäude dienen und von Privatpersonen investiert werden. Der erzeugte Strom wird in erster Linie im Gebäude verbraucht, ein allfälliger Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWp.

 

Antragstellung:
Die Einreichung der Förderungsanträge ist ausschließlich online im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2012" des Klima- und Energiefonds möglich. Hier gehts ab 23. April 2012 zur 
Antragstellung.

Die engereichten Antragsunterlagen werden durch die KPV geprüft und beurteilt. Auf Basis dieser wird ein Förderungsvorschlag erarbeitet und den Gremien des Landes Vorarlberg zur Genehmigung vorgelegt. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag. Diesem liegt die Annahmeerklärung bei, welche Sie fristgerecht an die KPC retournieren müssen, damit der Vertrag rechtswirksam wird.

Auszahlung:
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung inklusive aller geforderten Unterlagen im Rahmen der Förderung des Klima- und Energiefonds. Nach der positiven Prüfung durch unsere Mitarbeiter/innen erfolgt die Überweisung beider Förderungen auf Ihr Konto.



Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage

Detailinformationen finden Sie hier

Kontakt Landesregierung


Allgemeine Fragen zur PV-Förderung

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Abteilung VI - Allgemeine Wirtschaftliche Angelegenheiten
Tel.: 05574 – 511 26105
E-Mail: energie@vorarlberg.at

Energieinstitut Vorarlberg

Tel.: 05572 – 312 0290





Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage
Amt der Vorarlberger Landesregierung

Abteilung VIb - Wirtschaftsrecht 

Tel.: 05574 - 511 - 26205

E-Mail: wirtschaftsrecht@vorarlberg.at